kreuz und quer durchs Leben

Schlagwort: bundesregierung

Abgeordnetenbestechung

Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung wird in Deutschland strafrechtlich im § 108e des Strafgesetzbuches geregelt.

Das bereits 2008 erstellte Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption” des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages offenbart gravierende Defizite dieses Paragrafen:

§ 108e StGB habe lediglich „Alibi-Charakter“ und stelle ein typisches „Placebo-Gesetz“ dar, das ein konsequentes Einschreiten des Gesetzgebers in Fällen der Abgeordnetenbestechung lediglich suggeriere, die Parlamentarier selbst jedoch in der Praxis nicht in Gefahr bringe.

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Stichtag

Heute ist der 30. Juni 2011, ein Tag, der die unglaubliche Respektlosigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht offenbart.

Die Verfassungsrichter hatten 2008 das negative Stimmgewicht im derzeitigen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Es müsse künftig verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält. Diese Verzerrung entsteht meist dann, wenn es Überhangmandate gibt.

Kanzlerin Merkel nebst FDP-Anhang hatte drei Jahre lang Zeit gehabt, eine Neufassung zu erarbeiten. Leider hat sie diese Frist verstreichen lassen.

Sollte es tatsächlich zu der Situation kommen, dass der Bundespräsident den Bundestag auflöst und Neuwahlen anordnet, wäre es für Deutschland ein Albtraum, wenn nicht sogar eine Krise. Höchstwahrscheinlich würden die Karlsruher Richter auf Verfassungsbeschwerde eines Wählers ein neues Wahlgesetz formulieren.

Diese Regierung ist einfach nicht mehr zu ertragen und muss schnellstens weg!

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