Ich bin zur Erkenntnis gelangt, dass der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eine staatlich angeordnete Insolvenzverschleppung ist und die stellt nach
§ 15a Insolvenzordnung (InsO) eine Straftat dar.
Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen.
[…]
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.
[…]
Man sollte die angeschlagenen Banken Pleite gehen lassen, damit endlich Transparenz einkehrt und die Finanzjongleure aus diesem System verschwinden.
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