Seit gut 50 Jahren wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Grundrechte wie Meinungs- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und auf Achtung des Privatlebens in allen Unterzeichnerstaaten.
Insgesamt sorgen 47 Richter, einer für jeden Mitgliedstaat des Europarats, für die Abarbeitung der ständig steigenden Anzahl an Beschwerden.
In vielen Fällen, wenn der nationale Rechtsweg erschöpft ist und nichts mehr hilft, bleibt den 800 Millionen Bürgern als letzte Instanz nur noch der Weg nach Straßburg. Diese Institution steht allen Bürgern der EU offen, selbst denen, die Menschenleben und Menschenrechte verachten: Mörder oder Terroristen.
Aktuell klagt der Kindsmörder Magnus Gäfgen zum zweiten Mal gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot (Artikel 3).
Der Europäische Gerichtshof verfügt über keinen Vollzug, der seine Urteile durchsetzen könnte. Dennoch werden seine Entscheidungen von jedem Mitgliedsland respektiert sowie verhängte Geldstrafen umgehend bezahlt.
Unter diesen Voraussetzungen haben die Menschenrechte in Europa schon einen einzigartigen Stellenwert und es macht eines deutlich: Menschenrechte können eingeklagt werden.
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