Was haben Babylon und Eichhörnchen gemeinsam?

Es sind Projektnamen durchgeführter Datenanalysen (Screenings). Im Zwischenbericht der Deutschen Bahn finden sich noch eine Menge weiterer origineller Namen.

Gegen Korruption in den eigenen Reihen vorzugehen ist das legitime Recht eines jeden Unternehmens, nicht nur der Bahn, schließlich vergibt sie Aufträge in Milliardenhöhe und Korruption schadet nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Steuerzahler.

Das sie dabei so entschlossen vorgeht, ehrt sie und sie macht es höchstwahrscheinlich besser, wie andere Unternehmen (Siemens). Dabei sollte sie aber die Verhältnismäßigkeit waren und gezielt auf Verdachtsfälle zugehen.

Die eigenen Mitarbeiter dabei pauschal unter Generalverdacht zu stellen wirkt nicht gerade vertrauensfördernd, sondern kann womöglich zukünftige Korruptionsbekämpfung deutlich erschweren.

Zumindest scheint die Bahn zur Erkenntnis gelangt zu sein:

Fehler sind aus heutiger Sicht an drei Stellen gemacht worden.

Beim maschinellen Screening wurde eine unangemessen hohe Zahl von
Mitarbeitern einbezogen; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war nicht gewahrt.

Außerdem fehlte die notwendige Einbindung des betrieblichen
Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertreter; die Mitarbeiter wurden nicht
informiert. […]

Bei den Ermittlungen zur Aufklärung von Verdachtsfällen können wir nicht
ausschließen, dass beauftragte externe Dienstleister beim Einholen von
Informationen – teilweise mit Kenntnis und Billigung von Mitarbeitern der DB AG –
gegen Gesetze verstoßen haben. […]

Im heutigen Verkehrsausschuss wurde von den Verantwortlichen der Konzernrevision nichts Neues mitgeteilt. Angesichts des langen Zeitraums der Überprüfungen wird die Bahn wohl noch einige Zeit brauchen, um alles lückenlos aufzuklären und sich entsprechend zu äußern.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Verkehrsausschuss nicht mit belanglosem Zeug abspeisen lässt und die Affäre letzlich unter den Teppich gekehrt wird. Die Bahn sollte diese Datenaffäre zum Anlass nehmen, die Strukturen der Konzernrevision zu überdenken und zu verbessern.

Von der Politik muss in Bezug auf Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung eine klare gesetzliche Regelung geschaffen werden, um das Agieren in einer rechtlichen “Grauzone” insbesondere durch private Dienstleister einen Riegel vorzuschieben.