Die Vorratsdatenspeicherung ist zwar nicht gestoppt, dennoch hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten stark eingeschränkt.
Gespeicherte Verbindungsdaten dürfen nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.
Ob die sechsmonatige Speicherung aller Verkehrsdaten verfassungsrechtlich zulässig ist, wird sich wohl erst im nächsten Jahr entscheiden.
Zudem wird man das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abwarten müssen, denn Irland hatte gegen die Richtlinie 2006/24/EG geklagt. Sie wollen die Frage klären, ob die EU ihre Kompetenzen beim Erlass dieser Richtlinie überschritten hätten.
Also heißt es mal wieder abwarten und Tee trinken.
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